Bauwerksprüfungen

Der Bestand an Ingenieurbauwerken in der Baulast von Kommunen, Straßenbauverwaltungen sowie Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen nimmt stetig zu. Da aber auch viele der Bauwerke mit der Zeit „in die Jahre“ kommen und die Belastungen vor allem bei den Brücken durch die ständig steigende Verkehrsbelastung stetig zunimmt, stellt eine regelmäßige Überwachung dieser Bauwerke eine zentrale Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dar. Darüber hinaus sind die laufend durchgeführten Bauwerksprüfungen eine wichtige Voraussetzung, um eventuelle Schäden frühzeitig erfassen zu können, so dass rechtzeitig erforderliche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden können, bevor aufwändige Instandsetzungen notwendig werden.

Neben Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 sind auch alle andern Bauwerke so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit nicht gefährdet werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung trägt der Eigentümer, bzw. Verfügungsberechtigte für ein Bauwerk. Bei gewissenhafter Instandhaltung ist davon auszugehen, dass ein ordnungsgemäß erstelltes Bauwerk bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Anforderungen an die Standsicherheit für die vorgesehene Lebensdauer auch erfüllt. Um hier absolute Gewissheit zu erlangen, sind auch diese Bauwerke einer regelmäßige Überprüfung zu unterziehen.

Bauwerksprüfungen für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076

Wir führen die Bauwerksprüfungen sowohl für Brücken als auch für Verkehrszeichenbrücken, Trog- und Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke sowie für sonstige Ingenieurbauwerke, wie z.B. Rohrbrücken, Regenrückhaltebecken oder Schutzwände (LARS) durch. Die Prüfungen werden im Turnus von 6 Jahren, einfache Prüfungen im Abstand von 3 Jahren nach jeder Hauptprüfung durchgeführt. Des Weiteren führen wir Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen wie z.B. nach Hochwasser oder Sturmereignissen) durch. Auf Grund der über 25jährigen Erfahrungen bei Brückenprüfungen führen wir auch die 1. Hauptprüfungen vor der Abnahme und Verkehrsfreigabe der Bauwerke sowie die 2. Hauptprüfungen vor Ablauf der Gewährleistungsfristen für unsere Auftraggeber durch.

Für die Bauwerksprüfungen organisieren wir den vollständigen Ablauf mit dem erforderlichen Geräteeinsatz und den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. In Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern übernehmen wir Prüfungen von Straßenbrücken über Eisenbahnanlagen auch die Einholung der notwendigen Genehmigungen bei der DB Netz AG (Betra), und führen die Sicherungsmaßnahmen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb (z.B. Techn. Berechtigter nach Betra 4.2, Schaltantragsteller oder Sipo) durch, so dass sich für unsere Auftraggeber der Vorteil nur eines Ansprechpartners ergibt.

Der Geräteeinsatz wird individuell für jedes Bauwerk gewählt. Hierbei können sowohl einfache Hilfsgeräte wie Leiter oder Gerüst zum Einsatz kommen, oder Großgeräte wie Hubarbeitsbühnen und Brückenuntersichtgeräte.

Selbstverständlich sind unsere Bauwerksprüfer vom Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB) zertifiziert. Weiter liegen für unsere Mitarbeiter die Nachweise gemäß ZTV-SA 4.2, Abs. 9 zur Qualifikation für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen vor.

Bei den Hauptprüfungen werden die Bauwerke von uns vor Ort „handnah“ untersucht, d.h. durch entsprechenden Geräteeinsatz werden sämtliche Flächen und Teile des Bauwerks geprüft. Hierbei werden nicht nur die tragenden Bauteile untersucht, sondern auch die Ausrüstungsteile, wie z.B. Geländer, Fahrzeugrückhaltesysteme oder Entwässerungseinrichtungen etc. Eventuell festgestellte Schäden oder Mängel an den Bauwerken und deren Ausrüstungsteilen werden systematisch erfasst und in Skizzen eingezeichnet. Von gravierenden Schäden werden zusätzlich Fotoaufnahmen angefertigt. Die Ausarbeitung der Ergebnisse und die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt mit dem EDV-System SIB-BAUWERKE. In das System werden sämtliche erfassten Schäden und Mängel eingegeben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der Richtlinie RI-EBW-PRÜF, so dass eine einheitliche und vergleichbare Bewertung ermöglicht wird, auch wenn Prüfungen von verschiedenen Bauwerksprüfern durchgeführt werden. Schadensskizzen und Fotoaufnahmen ergänzen den Prüfbericht. Über das Programmsystem wird abschließend eine Bauwerksnote generiert, die eine Aussage über den Gesamtzustand des Bauwerks erlaubt. Bei schwerwiegenden oder unklaren Schadensbildern können detaillierte objektbezogene Schadensanalysen erstellt werden, um einerseits zu einer genaueren Beurteilung von Schadensausmaß und –ursache sowie zu einer sicheren Schadensbewertung zu gelangen und andererseits geeignete Erhaltungsmaßnahmen festlegen zu können.

Regelmäßige Überprüfung von Bauwerken gemäß VDI-Richtlinie 6200

Wir führen regelmäßige Überprüfungen vor allem für Massivbauwerke durch, wie z.B. Hochbehälter und Schachtbauwerke der Trinkwasserversorgung oder Gebäude, die Anlagen zur Wasseraufbereitung dienen. Für die Versorgungsunternehmen führen wir dabei sowohl die eingehenden Überprüfungen durch eine besonders fachkundige Person, als auch die Inspektion durch eine fachkundige Person durch.

Für die Überprüfungen organisieren wir den gesamten Geräteeinsatz, individuell abgestimmt auf jedes einzelne Bauwerk. Im Regelfall reichen einfache Hilfsgeräte wie Leiter oder Gerüst aus. Zur Überprüfung der Außenfassade und der Dachflächen können bei Bedarf auch Großgeräte wie Hubarbeitsbühnen zum Einsatz kommen. Alle Bauteile sowie Ausstattungsteile werden „handnah“ untersucht und festgestellte Schäden und Mängel in Schadenslisten erfasst. Von einzelnen Schäden werden zusätzlich Fotoaufnahmen angefertigt. Über die Überprüfung wird ein Schadensbericht erstellt, in dessen Zusammenfassung, bei Erfordernis, Empfehlungen für eventuell erforderliche Instandhaltungsmaßahmen ausgesprochen werden.

Bei der Durchführung von Erstüberprüfungen unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Erstellung von Bauwerksbüchern mit der Zusammenstellung der erforderlichen Bestandsunterlagen und führen die Einstufung der Bauwerke in Schadensfolgeklassen und Robustheitsklassen durch. Weiter arbeiten wir den Prüf- und Wartungsplan aus und legen in Abstimmung mit dem Eigentümer die Zeitintervalle für die weiteren regelmäßigen Überprüfungen fest. Für die weiteren Überprüfungen erstellen wir die notwendigen Checklisten, individuell für jedes einzelne Bauwerk.

 

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